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Schuleinschreibung November 2024

Aufnahmeblatt_SJ__25_26.doc

Aufnahme in die Volksschule Bad Leonfelden für das Schuljahr 2025/26

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

nachstehend möchten wir Sie betreffend die bevorstehende Schülereinschreibung für Ihr Kind auf Folgendes aufmerksam machen:

  1. I.Allgemeine Schulpflicht

Kinder, die in Österreich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zwischen dem
02.09.2018 und dem 01.09.2019 geboren sind, werden am 1. September 2025 schulpflichtig.

  1. II.Schülereinschreibung / Anmeldung an der Schule

  • Die Schülereinschreibung findet am Dienstag, 05.11.20224, am Montag, 11.11.2024 und Mittwoch, 20.11 2024 zwischen 13:15 und 15:00 Uhr in der Volksschule statt. An diesen Tagen können die benötigten Unterlagen in der Schule abgegeben werden. Die Kinder erhalten im Kindergarten den zugedachten Termin. Termintausch ist natürlich möglich.

Die zukünftigen Schulkinder dürfen sich an diesem Tag im Schulhaus umsehen.

  • Die Unterlagen können bis zum 13.11.2024 auch elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zur Schülereinschreibung sind folgende Personaldokumente mitzubringen bzw. können nachstehende Unterlagen auch elektronisch oder postalisch übermittelt werden:

  1. Ausgefülltes Aufnahmeblatt der VS Bad Leonfelden
  2. Geburtsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, gegebenenfalls Mutter-Kind-Pass;
  3. Meldebestätigung;
  4. bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, der Gerichtsbeschluss, welcher die Vormundschaft bescheinigt;
  5. bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument;
  6. Sozialversicherungskarte des Schülers/der Schülerin.
  7. Das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.
  8. Das „Übergabeblatt Sprachentwicklung“ wird Ihnen vom Kindergarten nach der letzten Sprachstandsfeststellung spätestens im Juli übergeben. Sie werden gebeten, diese Unterlage ab diesem Zeitpunkt in der Schule nachzureichen.

Hinweise:
Wenn Sie die „Frühchenregelung“ (§ 2 Abs. 2 SchPflG, siehe oben Pkt. I) in Anspruch nehmen, oder Ihr Kind vom Schulbesuch aus medizinischen Gründen von der Bildungsdirektion für Oberösterreich (§ 15 SchPflG) befreit wird, kann dies folgende Auswirkungen haben:

  • Es besteht kein Rechtsanspruch mehr auf einen Kindergartenplatz (Ihr Kind ist nicht mehr kindergartenpflichtig!).
  • Es werden keine Assistenzkraftstunden für Integration mehr zugeteilt.
  • Es gibt keinen Kostenersatz für Sprachförderung für Ihr Kind.

  1. III.Schulreifefeststellung

Die Schulreifefeststellung, oder auch pädagogische Schülereinschreibung genannt, findet entweder gleichzeitig mit der administrativen Schülereinschreibung (Anmeldung bzw. Vorlage der erforderlichen Dokumente) oder zu einem anderen Termin statt. In letzterem Falle würden Sie eine gesonderte Einladung erhalten.

Als Erziehungsberechtigte sind Sie verpflichtet, zur Schulreifefeststellung Ihr Kind persönlich vorzustellen und alle Unterlagen vorzulegen, die über den Entwicklungsstand Ihres Kindes Aufschluss geben. Damit soll die bestmögliche Förderung Ihres Kindes und ein gelungener Schulstart sichergestellt werden. In Betracht kommen hier insbesondere allfällige Unterlagen, die während der Zeit des Kindergartenbesuches zum Zweck der Dokumentation des Entwicklungsstandes, insbesondere des Sprachstandes (Erfassung der Sprachkompetenz in Deutsch von Kindern mit Deutsch als Erstsprache oder von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache) erstellt, durchgeführt bzw. erhoben wurden. Die Vorlage kann in Papierform oder in elektronischer Form erfolgen.

Das „Übergabeblatt Sprachentwicklung“ wird Ihnen vom Kindergarten nach der letzten Sprachstandsfeststellung spätestens im Juli übergeben. Sie werden gebeten, diese Unterlage ab diesem Zeitpunkt in der Schule nachzureichen.

Kommen Sie dieser Verpflichtung trotz Aufforderung der Schulleiterin oder des Schulleiters innerhalb angemessener Frist nicht nach, hat die Schulleiterin oder der Schulleiter die Leiterin oder den Leiter einer besuchten elementaren Bildungseinrichtung um die Übermittlung der Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse zu ersuchen. Diese Unterlagen sind auch Grundlage für die Entscheidung über die Schulreife Ihres Kindes.


Ihr Kind ist schulreif,

wenn es die Unterrichtssprache soweit beherrscht, dass es dem Unterricht in der ersten Schulstufe ohne besondere Sprachförderung zu folgen vermag, und

es dem Unterricht ohne körperliche oder geistige Überforderung zu folgen vermag.

Standardisierte Überprüfung der Sprachkompetenz:

Wird im Zuge der Schülereinschreibung bei Ihrem Kind ein sprachliches Defizit bemerkt, ist der tatsächliche Sprachstand mit einem standardisierten Testinstrument (MIKA-D Testung) zu überprüfen.

Folgende Ergebnisse sind dabei möglich:

ausreichende Deutschkenntnisse: Aufnahme mit ordentlichem Schülerstatus

mangelhafte Deutschkenntnisse: Aufnahme im außerordentlichen Schülerstatus mit besonderer Förderung in einem Deutschförderkurs

ungenügende Deutschkenntnisse: Aufnahme im außerordentlichen Schülerstatus in einer Deutschförderklasse

Überprüfung der körperlichen und geistigen Reife:

Im Rahmen der pädagogischen Schüler/inneneinschreibung werden kognitive, körperliche und sozial-emotionale Reife sowie der Entwicklungsstand hinsichtlich der Fähigkeit Kulturtechniken zu erlernen altersadäquat und kindgerecht überprüft.

In welcher Schulstufe und mit welchem Schülerstatus wird mein schulpflichtiges Kind nun aufgenommen?

Schulreife aufgrund

"körperlicher und geistiger Reife": JA

Schulreife aufgrund "körperlicher und geistiger Reife": NEIN

Schulreife aufgrund
Beherrschung Unter-
richtssprache
:
JA

(= "ausreichend" laut
MIKA-D)

Ordentlicher Status
1. Schulstufe

Ordentlicher Status
Vorschulstufe

Schulreife aufgrund
Beherrschung Unter-
richtssprache
:
NEIN

(="mangelhaft" oder
"ungenügend" laut
MIKA-D)

Außerordentlicher Status
Deutschförderklasse auf
1. Schulstufe
("ungenügend")

Außerordentlicher Status
Deutschförderklassen auf der Vorschulstufe
("ungenügend")

Außerordentlicher Status
1. Schulstufe
mit Deutschförderkurs
("mangelhaft")

Außerordentlicher Status
Vorschulstufe
mit Deutschförderkurs
("mangelhaft")

©BMBWF, Deutschförderklassen und Deutschförderkurse, Leitfaden für Schulleiterinnen und Schulleiter, Wien 2019, S. 10.


  1. IV.Vorzeitige Aufnahme

Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind.

Der Antrag ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung beim Leiter jener Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen.

Das Kind ist zur Feststellung der Schulreife dem Schulleiter persönlich vorzustellen.

Die unter II. und III. angeführten Dokumente sind mitzubringen, das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.

Die Schulleitung

Hilfreiche Informationen für den Schulanfang

Hilfreiche Informationen:

Jeder Anfang ist mit vielen neuen Eindrücken und Gegebenheiten verbunden. Der Schulstart ist ein besonders bedeutender neuer Lebensabschnitt Ihres Kindes. Um sich daran in Ruhe gewöhnen zu können, braucht es Zeit und viel Verständnis.
Wenn Sie Ihr Kind zur Schule begleiten möchten ist das in Ordnung. Allerdings endet Ihr Weg bitte VOR dem Schulhaus. Ihr Kind schafft den restlichen Weg in die Garderobe und zur Klasse selbstständig. Haben Sie Vertrauen!

Ausspeisung: Die Stadtgemeinde bietet ab der zweiten Schulwoche täglich ein warmes Mittagessen an, zu dem Sie Ihre Kinder anmelden können. Das Anmeldeformular erhalten sie am Elternabend von der Klassenlehrerin. Während des Schuljahres erfolgen die Anmeldungen ausschließlich über die Gemeinde (Frau Hoser).

Beratung: Viele kleinere und größere Probleme im Schulalltag lassen sich durch ein Gespräch mit der Klassenlehrerin lösen. Bitte aber immer vorher einen Termin vereinbaren, da die Klassenlehrerin nicht automatisch mit ihren Kindern unterrichtsfrei hat.

Bushaltestelle vor dem Schulhaus: Bitte unbedingt frei lassen!

Elternbesuche außerhalb der Unterrichtszeit: Bitte die Klassen während der unterrichtsfreien Zeit nicht betreten. Vergessene Schulsachen dürfen, solange die Schultür offen ist (ca. 16 Uhr), nur von den Kindern selbst geholt werden.

Fernbleiben vom Unterricht: Grundsätzlich werden Ansuchen zum Fernbleiben vom Unterricht nur in besonderen Ausnahmefällen bewilligt, da die Schulpflicht einzuhalten ist. Keinesfalls wird ein Fernbleiben vom Unterricht genehmigt, wenn es dazu dient, die Ferien zu verlängern bzw Urlaubstage außerhalb der Ferien zu planen.

Frühaufsicht: In der Zeit von 07:00 Uhr bis 07:35 Uhr wird eine Frühaufsicht von der Stadtgemeinde Bad Leonfelden für Buskinder angeboten. Falls weitere Aufsichtsplätze frei sind, können diese, nach Absprache mit der Direktion an Kinder vergeben werden, deren Eltern sie dringend benötigen.

Hausaufgaben: Ihr Kind muss regelmäßig Hausaufgaben erledigen. Hausaufgaben haben den Sinn, Ihrem Kind eine kleine Pflicht aufzuerlegen, die es selbstständig bewältigen soll. Die Hausaufgaben können den Unterrichtsstoff festigen oder auch vorbereiten. So wird Ihnen auch deutlich, was in der Schule erarbeitet wird.

Jause: Beim Befüllen der Jausenbox Ihres Kindes, achten Sie bitte darauf, zuckerhaltige Speisen und Getränke möglichst zu vermeiden. Beim Schulwart gibt es täglich, außer Mittwoch, Gebäck zu kaufen. Mittwoch ist „Gesunde-Jause Tag“. Bitte achten sie an diesem Tag besonders darauf, ihrem Kind eine gesunde Jause mitzugeben.

Klasseneinteilung: Die Klassenliste darf aus Datenschutzgründen nicht versendet oder veröffentlicht werden.

Hausschuhe: Bitte achten Sie beim Kauf der Hausschuhe auf helle, nichtschreibende Sohlen!

Hort: Es gibt die Möglichkeit, Ihr Kind an Schultagen bis 17:00 Uhr für den Hort anzumelden. Das Anmeldeformular und die Infos über die genauen Kosten für die Betreuung erhalten Sie bei der Stadtgemeinde Bad Leonfelden.

Religionsunterricht – Anmeldung: Wenn Ihr Kind ohne religiöses Bekenntnis ist, kann es von Ihnen zu einem an der Schule angebotenen Religionsunterricht angemeldet werden. Nach Anmeldung muss das Kind den Religionsunterricht während des ganzen Schuljahres besuchen. Die Anmeldung muss jedes Schuljahr in der ersten Schulwoche gebracht werden.

SchoolFox: Seit einigen Jahren nutzen wir das digitale und datenschutzkonforme Kommunikationssystem SchoolFox für klasseninterne sowie „schulweite“ Kommunikation. Sie vereinfachen mit dem Download der App die schul- und klasseninterne Kommunikation. Sollten Sie kein Smartphone nutzen, kann SchoolFox auch am Computer oder Tablet genutzt werden. Die Kosten übernahm ibisher der Elternverein - danke dafür!

Schulanfängerbrief: In der ersten Ferienwoche können Sie sich mit ihrem Schulanfängerkind auf Post von der Schule freuen! Sie erhalten einen Brief von der zukünftigen Klassenlehrerin, die Schulbedarfsliste, Informationen aus der Direktion sowie Zugangsdaten für SchoolFox.

Schulweg: Bitte den Schulweg mit dem Kind vor der Einschulung üben! Ihr Kind soll den Weg alleine zurücklegen können.

Smartwatches: Diese sind gleichzusetzen mit Handys, daher ist auch das Tragen von Smartwatches in der Schule per Schulforumsbeschluss nicht gestattet. 

Turnsackerl: Die Turnsachen werden aus hygienischen Gründen in einer Stofftasche in der Garderobe aufbewahrt. Diese bekommen die Kinder im Kindergarten als Abschlussgeschenk. Bitte geben Sie diese ihrem Kind am Schulanfang mit.

Unterrichtbeginn ab dem 2. Schultag: Einlass in die Schule ist um 07:35 Uhr. Der Unterricht beginnt um 07:50 Uhr – bis dahin müssen die Kinder in der Klasse sein! Wir empfehlen für Kinder, die zu Fuß kommen, ein Eintreffen in der Schule zwischen 7:35 - 7:40 Uhr, damit diese Zeit haben, in Ruhe in ihre Klasse zu gehen und sich auf den Unterricht vorzubereiten.